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Ethik

Allgemeiner Grundsatz zu Arbeitspraktiken

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie faire und ethische Arbeitspraktiken einführen und anwenden. Dazu gehören neben der Universellen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

 Wir legen großen Wert auf dauerhafte Geschäftsbeziehungen und ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Lieferanten. Der Umgang mit den Lieferanten ist geprägt von Fairness, Offenheit und Vertrauen, um einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten. Aus diesem Grund verlangen wir von allen Geschäftspartnern, dass Sie folgende grundlegende ethische Werte einhalten.

Umweltmanagement

Der Lieferant soll soweit wie möglich auf die Verwendung von nicht-erneuerbaren Energien verzichten und wenn möglich wiederverwertbare Materialien verwenden. Die anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Lohn und Arbeitszeit

Bezugnehmend auf Minimallöhne, Arbeitszeit und Sozialleistungen hat der Lieferant die lokalen Rechtsgrundlagen anzuwenden. Überstunden sind von dem Arbeitnehmer freiwillig zu leisten. In besonderen Situationen kann verlangt werden, dass die Mitarbeiter länger als üblich arbeiten, allerdings muss dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden. Die Mehrarbeit ist, zu normalen oder bevorzugten Sätzen entsprechend den jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorgaben, voll zu entschädigen. Sichere und menschliche Arbeitsbedingungen müssen gewährleistet sein.

Kinderarbeitsverbot

Voraussetzung für die Beschäftigung von Personen ist, dass diese nicht jünger als 15 Jahre sind. Bezugnehmend auf die jungen Arbeitnehmer (15-18 Jahre) müssen alle geltenden rechtlichen Anforderungen für den jeweiligen Standort erfüllt sein. Besondere Beachtung gilt dabei der Arbeitszeit, dem Lohn, der Gesundheit, der Sicherheit und den allgemeinen Arbeitsbedingungen.

Zwangsarbeitsverbot

Zwangsarbeit – Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Gefängnisarbeit oder andere – ist nicht zulässig. Als Zwangsarbeit wird die Form der Arbeit oder Leistungserbringung verstanden, die bei Nichterfüllung mit Strafe versehen ist oder für die allgemeine Arbeitsbedingungen nicht freiwillig sind.

Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen schaffen

Dem Arbeitnehmern wird ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geboten. Durch angemessene Maßnahmen wird verhindert, dass es weder zu Unfällen, noch zur Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers kommt.

Keine Diskriminierung

Der Lieferant ist verpflichtet, keine Person in einem bestehenden Arbeitsverhältnisses in Bezug auf deren Anstellung, Lohn, Disziplin, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung auf Grund ihrer Hautfarbe, Religion, Rasse, Nationalität, Behinderung, politischen Zugehörigkeit, sexuellen Neigungen, ihres Geschlechts oder Alters zu diskriminieren.

Keine Disziplinarstrafen

Die Ausübung jeglicher Art von seelischem oder körperlichen Missbrauch, Nötigung oder Einschüchterung ist dem Lieferanten untersagt. Sie setzen sich dafür ein, dass keinem Arbeitnehmer Schikanen, körperliche Strafen und/oder Androhung von Gewalt zukommen. Es werden keine Geldstrafen verhängt.

Vereinigungsfreiheit

Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern gestatten, sich gesetzeskonformen und friedlichen Arbeitervereinigungen anzuschließen. Wenn durch lokales Recht diese Freiheit eingeschränkt ist, wird der Lieferant aufgerufen, seinen Arbeitnehmern andere Gelegenheiten zur unabhängigen und freien Versammlung zu ermöglichen.

Nichtbeachten der aufgeführten Grundsätze

Bei Annahme des Auftrages werden die Grundsätze automatisch Bestandteil des Vertrages. Bei Zuwiderhandlung oder Verletzung der Grundlagen, behält sich Bäuerlein Objektdesign das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen zu beenden.