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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für jedwede Geschäftsbeziehung und den Vertrag mit dem Kunden, Unternehmer oder Verbraucher, gleich welcher Art gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags, Abschluss des Vertrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher Bestätigung in Textform berufen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zu Stande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erklärt der Auftraggeber oder Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten in EDV zu bearbeiten und zu speichern.

1.3 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Leistung bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung von uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale unserer Leistungen/Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Keine Verbindlichkeit entfalten ferner von uns zur Illustration und Anschauung gefertigte Bilder/Filme.

1.4 Soweit im Einzelnen nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend zu diesen AGB hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen in Angebots-, Bestätigungsschreiben, Bauplänen, Leistungsbeschreibungen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B, VOB/C).

1.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem unserer Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.

2. Kostenvoranschlag/Vorarbeiten

2.1 Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines Kostenvoranschlags in Textform; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von max. 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2.2 Kostenvoranschläge und Vorarbeiten dazu, wie die Erstellung von Projektunterlagen, Plänen und Zeichnungen, sind aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.

3. Lieferung

3.1 Liefertermine und -Fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von uns in Textform bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offener technischer Fragen oder dem Eingang noch nach Vertragsschluss vom Kunden zu stellender Unterlagen oder Pläne.

3.2 Höhere Gewalt sowie nicht von uns verschuldete Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter, zusätzlicher oder geänderter Leistungen. Falls die Störung länger als sechs Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder nach Erfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anderes ergibt. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.

3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, droht unsere Lieferverpflichtung. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Wir sind befugt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab unserem Lager zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten. Scheck und Wechselspesen gehen zulasten des Kunden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate, so können wir im Rahmen billigen Ermessens einen Preisaufschlag für unsere Kostensteigerung bis zur Lieferung verlangen. Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein abweichendes vereinbart ist, zu leisten wie folgt: 30 % bei Auftragserteilung oder nach Eingang des Bestätigungsschreibens, 30 % bei Montagebeginn und 30 % nach Beendigung der Hauptmontage. Der Restbetrag ist nach Rechnungseingang zu leisten. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs.

4.3 Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel behalten wir uns vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 10 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

4.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.5 Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben, sei es aufgrund des Wunsches des Kunden, technischer Zwangsläufigkeit, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt dem Kunden zusätzlichen Aufwand nachzuberechnen.

4.6 Unsere Ansprüche auf Kaufpreis/Werklohn gegenüber Unternehmern verjähren in fünf Jahren.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartung- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.3 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Ware überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsware das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der Form von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

5.4 Soweit wir unser Eigentum an unter Vorbehaltseigentum gelieferten Produkten dadurch verlieren, dass diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder eines Gebäudes wurden, können wir bis zur Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung die gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden vom Grundstück oder Gebäude entfernen. Mit der Trennung vom Grundstück oder Gebäude werden diese Gegenstände wieder Eigentum von uns. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Pfandrechte oder sonstige Berechtigungen Dritter unverzüglich uns mitzuteilen und abzulösen sowie auch im Übrigen für die Wiederbeschaffung des lastenfreien Eigentums von uns Sorge zu tragen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferte Ware oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.

6. Gewährleistung

6.1 Der Unternehmer hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte Mängel uns gegenüber unverzüglich in Textform anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Unternehmer verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche in Textform mitteilt. Nach Ablauf dieser Fristen bzw. spätestens 6 Monate nach Lieferung, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die rechtzeitige Rüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Soweit von Verbrauchern gegen uns Ansprüche auf Nacherfüllung sowie Rücktritts- und Minderungsrechte bestehen, verjähren diese in 2 Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme.

6.2 Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von uns über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die wir dem Lieferanten oder dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernehmen wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

6.3 Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, dass in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren gegenüber Unternehmen in einem Jahr, gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren ab Abnahme des Werkes. Bei gebrauchten Sachsen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.1 dieser Bestimmung). Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkt Haftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

6.4 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in 6 Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist.

6.5 Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen, bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Ansonsten haften wir nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und nicht im Falle grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen.

7. Haftung

7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.2 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper – und Gesundheitsschäden oder bei uns zu rechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.

8. Schutzrechte

8.1 Der Kunde wird uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die gelieferten Produkte informieren. Der Kunde hat uns bei der Verteidigung unserer Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu leisten.

8.2 Ist der Kunde durch Rechte Dritter an der Nutzung der gelieferten Produkte gehindert, werden wir nach unserer Wahl dem Kunden das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die Produkte durch andere, Drittrechte nichtverletzende Produkte ersetzen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen anderes bestimmt ist.

9. Montage

9.1 Der Kunde hat auf seine Kosten Maurer-, Stemm- und Spitzarbeiten auszuführen, soweit etwas Abweichendes im Rahmen des Auftrages nicht vereinbart ist. Der Kunde hat die betreten und mit Baustellenfahrzeugen mit einer Nutzlast bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht angefahren werden kann.

9.2 Bei Inneneinrichtungsarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten, soweit etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, alle für die Montage notwendigen Bedingungen geschaffen sein, insbesondere müssen alle Maurer-, Gipser-, Fußboden- und Deckenarbeiten sowie die sonstigen Vorarbeiten soweit fertiggestellt sein, dass die Montage sofort nach Ankunft der Monteure von uns beginnen kann. Der Kunde haftet für alle aus etwaiger unrichtiger Lage oder Ausführung der Fundamente sowie Nichteinhaltung der Montagebedingungen sich ergebenden weiterer Kosten.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

10.2 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die elektrischen Anschlüsse sowie die notwendigen Anschlüsse für elektrischen Strom und die Lieferung des Stroms während der Dauer der Montagearbeiten auf seine Kosten zu gewährleisten. Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Montagetermin und während der Dauer der Montage des Bauprojekts durch die Monteure von uns ungehindert dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten gilt die deutsche Fassung dieser Bedingungen.

10.4 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragswerk unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.5 Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäftsnotwendig erfasst und bearbeitet werden. Hierin willigt der Kunde ein.